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   OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04   

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https://dejure.org/2004,7945
OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04 (https://dejure.org/2004,7945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.04.2004 - 2 W 81/04 (https://dejure.org/2004,7945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. April 2004 - 2 W 81/04 (https://dejure.org/2004,7945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Gerichts zur Kundgabe von Feststellungen gegenüber einem Betroffenen zur Ermöglichung einerÄußerung zur Sachlage

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1906 I; ; GG Art. 103 I; ; FGG § 27 I; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringungsverfahren: Unzulässige Verwertung des Telefonberichts eines Arztes im Unterbringungsverfahren ohne vorherige Information des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04
    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04
    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04
    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04

    Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt - auch im Rechtsmittelverfahren - u.a. die Pflicht des Gerichts, keine Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen die Beteiligten vorher keine Stellung nehmen konnten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2004, SchlHA 2004, 345; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 147, 164, 173).
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